Das aktuelle Video


„Vergessene“ Rechnungspositionen sind nicht verloren! (Q&A)

KG, Urteil vom 12.12.2023 - 21 U 47/22

Versäumt es ein Auftragnehmer eine oder mehrere Positionen in die Schlussrechnung aufzunehmen, so wird häufig von Auftraggebern vorgebracht, dass diese Positionen nicht mehr geltend gemacht werden können. Doch ist das wirklich so? Ob und wie lange vergessene Rechnungspositionen geltend gemacht werden können, klärt das Kammergericht Berlin in einem aktuellen Urteil.